Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lachsvonachtern.de. Als Markenagentur Lachs von Achtern sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Die Lachs von Achtern GmbH & Co. KG ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
- Einige Nicht-Text-Inhalte besitzen keine Alternativ-Texte.
- Einige Video-Inhalte besitzen keine Audiodeskription.
- Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht vollständig gegeben, insbesondere nicht bei Inhalten, die durch Scroll-Events aufgerufen werden.
- Für die Unterstützung von assistiven Technologien wie Screenreadern fehlen ARIA-Label.
- Das Fokus-Management ist nicht auf der gesamten Website optimal umgesetzt.
- Die hierarchische Struktur der Überschriften ist auf einigen Seiten nicht durchgängig korrekt umgesetzt.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt.Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.06.2024 durchgeführten Selbstbewertung.Die Erklärung wurde zuletzt am 18.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Ihr habt eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmt mit uns Kontakt über das Formular unten auf dieser Seite auf. Wir erklären euch, welche Barrieren bestehen. Ihr könnt euch informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten eure Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für euer Feedback.
Durchsetzungsverfahren
Ihr seid mit der Bearbeitung eures Anliegens nicht zufrieden? Oder ihr habt innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf euer Feedback erhalten? In diesem Fall könnt ihr bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.Sie prüft auf euren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für euch als Beschwerdeführer kostenlos. Ihr benötigt keinen Rechtsbeistand.
- Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt: Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Eure Beschwerde könnt ihr wie folgt melden. Bitte teilt dafür euren Namen, eure Anschrift, die Website sowie den Beschwerdegrund mit.Per digitalem Formular (siehe weiter unten)Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V Werderstraße 124, 19055 Schwerin.Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V findet ihr unter: www.barrierefreies-web-mv.de.
Feedback und Kontaktangaben
Über dieses Formular könnt ihr Kontakt mit uns aufnehmen: